Donnerstag, 27. Oktober 2016

Die Hundehaftpflichtversicherung

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Hundeliebe

Warum brauch ich eine Haftpflichtversicherung für meinen Hund. Die Frage wird mir oft gestellt. Die Antwort ist eigentlich ganz einfach. Hunde sind Verkehrsteilnehmer und auch mal pfiffig genug eine offene Haustür für einen ungeplanten Alleingang zu nutzen. Da kann sich keiner wirklich vor schützen. Und was ist, wenn der Hund trotz Leine in seinem jugendlichem Leichtsinn eine alte Dame anspringt und diese daraufhin fällt. Ein Knochenbruch kann sehr teuer werden.

Laut Landeshundeverordnung ist eine Hunde-Haftpflichtversicherung bei Hunden ab 40 cm Stockmaß in den meisten Bundesländern vorgeschrieben. Aus gutem Grund, da diese Hunde nicht unerheblich über Kraft verfügen und auch das liebste Tier kann mal ungestüm sein. Oder plötzlich, den Halter im Schlepptau auf die Straße rennen, weil der Hund gerade die nette Nachbarin sieht und diese unbedingt begrüßen möchte. Das kann erstens weh tun und zweitens teuer werden. Der Schaden am Auto oder gleich an mehreren Autos. Vielleicht wird die Botanik beschädigt, weil der Fahrer versucht auszuweichen und im Gebüsch landet. Möglichkeiten gibt es da viele. Auch zahlt die Versicherung, wenn ihr Hund auf einer Reise aus dem Auto flieht und man ihnen kein grob fahrlässiges Verhalten vorwerfen kann. Stellen sie sich vor, ihr Hund läuft auf die Autobahn und verursacht einen (Massen-) Unfall. Wie oft hört man im Radio, dass Tiere auf der Autobahn herumlaufen. Und das sind in den seltensten Fällen Kühe oder Pferde. Meist sind es Hunde die ihren Besitzern auf einer Raststätte oder einem Parkplatz entlaufen sind.

Ja aber eine Versicherung kostet doch Geld. Ja natürlich. Darum habe ich mal den Vergleich gemacht und Versicherungen für einen Golden Retriever. Eine Haftpflichtversicherung kostet einen 35 Jahre alten Halter bei jährlicher Zahlweise und ohne Selbstbeteiligung ca. 55 Euro im Jahr. Das sind am Tag 15 Cent oder ein halbes trockenes Brötchen. Das sollte ihnen die Sache doch wert sein, oder?

Damit sichern sie sich gegen alle in Frage kommenden Vermögensschäden ab, auch wenn der Hund mal sein Geschäft im Haus verrichtet oder wenn sie ein altes Tier haben, das inkontinent wird, ist die Mietsache durch eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung geschützt.

Nicht zahlen wird eine Tierhalter-Haftpflicht natürlich, wenn sie gegen gesetzliche Auflagen verstoßen haben. Zum Beispiel gegen die  Landeshundeverordnung ihres Bundeslandes, weil sie den Hund ohne Leine haben laufen lassen und jemand ist dadurch zu Schaden gekommen oder wenn ihr Hund den Stadtpark verschmutzt.

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